Statuten
„Aurion – Verein für Bevölkerungsschutz“
§ 1 Name, Sitz und Grundsätze
1. Der Verein führt den Namen „AURION – Verein für Bevölkerungsschutz“ und wird im englischsprachigen Raum „AURION Self Defense Solutions“ genannt. Die
Kurzform lautet „AURION e.V.“
2. Der Verein hat seinen Sitz in 2560 Berndorf, Niederösterreich.
3. Der Verein kann Zweigstellen in ganz Österreich und bei Bedarf auch international errichten.
4. Der Verein und die Zweigvereine sind unter dem Dach der Aurion-Group vereint.
5. Der Verein bekennt sich zu den demokratischen Grundsätzen der Republik Österreich, er ist überparteilich, überkonfessionell und verfolgt humanitäre, gesellschaftliche und ideelle Ziele.
6. Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und arbeitet gemeinnützig im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO).
7. Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
8. Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit sind zentrale Grundsätze:
• Der Verein verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
• Gewinne oder Vermögen dürfen nicht angehäuft, sondern nur zur Erfüllung des Vereinszwecks eingesetzt werden.
9. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO), auf dem Gebiet des Bevölkerungsschutzes. Bundesabgabenordnung (BAO), auf dem Gebiet des Bevölkerungsschutzes.
2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und Krisenvorsorge der Bevölkerung durch Aufklärung, Prävention, Ausbildung, Beratung und Unterstützung in den Bereichen Katastrophenschutz, Zivilschutz und Kinderschutz.
3. Zu den satzungsgemäßen Aufgaben gehören insbesondere die Fachbereiche:
• Abteilung Katastrophenschutz
Die Abteilung Katastrophenschutz befasst sich mit der Vorbereitung sowie der Unterstützung bei Naturkatastrophen, technischen Großschadensereignissen,
Pandemien, Blackouts und sonstigen Krisenlagen. Ziel ist die Förderung der Katastrophenvorsorge sowie die Unterstützung betroffener Personen im Rahmen
der gesetzlichen Möglichkeiten.
• Abteilung Zivilschutz
Die Abteilung Zivilschutz fördert die Selbstschutzfähigkeit der Bevölkerung durch Information, Ausbildung und Sensibilisierung. Dies umfasst insbesondere
Krisenvorsorge, Notfallplanung, Blackout-Vorsorge, Erste Hilfe, Selbstschutzmaßnahmen sowie die Stärkung der persönlichen und gesellschaftlichen Resilienz.
• Abteilung Kinderschutz
Die Abteilung Kinderschutz widmet sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch, Mobbing und sonstigen Gefährdungen. Sie fördert Präventionsmaßnahmen, Aufklärungsarbeit, sichere Lern- und Freizeitumgebungen sowie die Unterstützung von Erziehungsberechtigten und pädagogischen Fachkräften.
4. Zur Erreichung seiner Ziele nimmt der Verein insbesondere folgende Aufgaben wahr:
• Förderung des Bevölkerungsschutzes durch Information, Motivation und Ausbildung der Bevölkerung.
• Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen der Krisen- und Katastrophenvorsorge.
• Unterstützung der öffentlichen Sicherheits-, Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen durch Präventions- und Aufklärungsarbeit.
• Förderung der Eigenvorsorge und Selbsthilfefähigkeit von Einzelpersonen, Familien und Gemeinschaften.
• Durchführung von Projekten zur Gewaltprävention, zum Kinderschutz und zur Schaffung sicherer Lebensräume.
• Unterstützung von Betroffenen in Krisen- und Katastrophensituationen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten des Vereins.
• Zusammenarbeit mit Behörden, Gemeinden, Bildungseinrichtungen, Einsatzorganisationen, sozialen Einrichtungen und anderen gemeinnützigen
Organisationen.
• Förderung wissenschaftlicher, pädagogischer und praktischer Maßnahmen im Bereich Bevölkerungsschutz.

